Exhibitionismus - "Männer die plötzlich ihr Ding vor Mädchen und Frauen rausholen und dann w...! Die sollen das lassen!"

 

Was Google dazu findet über den Link oben, hier die Seite von Wikipedia.

 

Dann zu einem wichtigen Institut, dessen Leiter und einer Arbeit zu diesem Thema, die mindestens zu einem hoffnungsvollen Schluss kommt.

 

"... Exhibitionismus erscheint psychotherapeutisch gut behandelbar."

 

Es kommt selten vor, dass der Täter mit Exhibitionismus anfängt, dann immer schlimmere sexuelle Straftaten - etwa Vergewaltigung - begeht. Weiteres hier unter Zusammenfassung oder den ganzen Text über Klick auf den Titel unten. Der Text ist von 2003, ist als Überblick zu dem Thema sehr gut geeignet. Zum Lesen der PDF-Datei wird der Acrobat Reader benötigt, der kostenlos heruntergeladen werden kann unter http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html

 

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.

 

Christian PFEIFFER

 

Thomas GÖRGEN Rückfallgefährdung und Gewaltrisiko bei exhibitionistischen Tätern, KFN, 2003

 

Wir bieten selbstverständlich Hilfe für Opfer, umgehend. Wir kennen aus unserer Arbeit nur ein Opfer (eine minderjährige, fast erwachsene Frau, wobei dies nicht der Anlass für die Therapie war) das Exhibieren auf erhebliche Entfernung allerdings mit der gebrüllten Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht untraumatisch erlebte, dadurch eine positive Entwicklung des Sexualverhaltens mindestens gestört war.

 

Opfer sollten umgehend auf die Möglichkeit der Psychotherapie aufmerksam gemacht werden, die dann die Täter zu bezahlen haben, aber auch von den Krankenkassen finanziert wird. Opfer sollten Therapie erst nach psychotherapeutischer Diagnose, Information und Beratung ablehnen.

 

Das gilt auf jeden Fall für Opfer im Kindesalter, also unter 14jährige und dessen Hauptbezugspersonen, meistens die Eltern. Die Folgen für die Opfer dürfen nicht dramatisiert, müssen im Gegenteil entdramatisiert, dürfen aber nicht bagatellisiert werden, wie das - nicht nur durch die Täter - viel zu häufig geschieht.

 

Opfer, welcher Taten auch immer kriegen von uns umgehend einen Termin für ein erstes Treffen.

 

Wir lassen uns auch auf Hilfe für Täter ein. Exhibitionismus ist fast immer ein Symptom für Angststörungen, die aber nur selten schuldunfähig machen. Täter sind für ihre Taten fast immer voll verantwortlich. Hilfe für die Täter gleich nach der ersten aufgedeckten Tat liegt auch im Interesse der Vermeidung sonst eher wahrscheinlicherer Rückfälle, soll also weitere Opfer vermeiden. Es geht deshalb bei Therapie für Täter nicht nur um Hilfe für diese Menschen, um Hilfe für Kranke, sondern vor allem um den Schutz anderer Menschen, meistens Frauen und Mädchen.

 

Aufgrund unserer Erfahrungen halten wir für noch richtig, Exhibitionismus strafrechtlich zu sanktionieren, erkennungsdienstlich einschließlich DNA-Analyse zu erfassen, dabei aber immer Urteile mit einer gerichtlichen Auflage zur Psychotherapie zu machen. Das Strafmaß sollte im wesentlichen ein erheblicher Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Opfer sein. Strafen im eigentlichen Sinn, gar Gefängnisstrafen halten wir für falsch, weil damit Verdunklungsstraftaten, bis hin zum Mord gefördert werden.

 

Exhibitionismus gegen den Willen (es geht hier nicht um die Striptease-Tänzer vor zahlendem, meist weiblichem Publikum oder um FKK) der Opfer - nicht nur, aber vor allem bei Kindern - führt wohl häufiger zu Schäden, als in der aktuellen Diskussion angenommen wird. Ohne Dramatisierung darf dieses Fehlverhalten und seine Folgen für die Opfer nicht bagatellisiert werden.

 

Wir kennen nur einen Mann, der ohne gerichtliche Auflage, ja ohne Anzeige und Gerichtsverfahren uns um Hilfe bat. Alle anderen (keine Hand voll in mehr als 25 Jahren, wir sind also keine Spezialisten in dieser Frage) fanden erst dann in die Therapie, wenn dies als gerichtliche Auflage und zur Vermeidung der Bewährungsaufhebung mit Strafantritt erzwungen war. Alle berichteten von vorheriger Erwägung Therapie als Hilfe zu suchen, dazu aber nicht den Mut gehabt zu haben oder keinen Therapeuten zu finden. Die meisten waren für die Therapieauflage ausdrücklich dankbar, beklagten, dass dazu erst mehrere Taten und Verurteilungen zu geringen Geldbeträgen notwendig waren, hätten sich im Rückblick die Auflage des Richters zur Therapie gleich nach der ersten Tat gewünscht.

 

Nur bei zwei Tätern kam es unseres Wissens nach zu jeweils einer erneuten Tat. Gerade bei therapeutischen "Erfolgsmeldungen" sind wir allerdings skeptisch, erst Recht bei "eigenen" Erfolgen. War unsere Arbeit erfolgreich, dann war das der Erfolg der Täter. Vor Beginn der Therapie muss der Täter unterschreiben, dass bei Abbruch der Therapie nach einem Rückfall wir uns nicht zwingend an die Schweigepflicht gebunden fühlen, uns auch die Strafanzeige beziehungsweise die Unterstützung der Opfer bei deren Strafanzeige vorbehalten. Dazu kam es bei uns bisher nicht. Wird trotz Rückfall die Therapie fortgesetzt, halten wir die Schweigepflicht ein. Natürlich schützen wir keinen vor Strafanzeigen der Opfer, könnten das auch gar nicht.

 

 

... für die Liebe brennen und ganz, ganz fein, behutsam sein.

 

 

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ULRICH  WEGENER

Diplom-Psychologe

  Psychotherapeut

 

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Breitscheidstraße 28 (Eingang links neben der Apotheke Storchshöhe)

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aktualisiert am 05.12.2007

erstellt am 20.03.2005